Allgemeine Geschäftsbedingungen
Coral Travel (eine Marke der Coral Touristik GmbH)
Wir bitten Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sorgsam durchzulesen. Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der Coral Travel, einer Marke der Coral Touristik GmbH (im Folgenden Coral Travel), erfolgt auf Grundlage dieser Reise- und Zahlungsbedingungen für
Pauschalreiseverträge, zu denen auch Kreuzfahrten zählen,
und
Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels mit den folgenden beiden Abweichungen: Die folgenden beiden Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für Pauschalreisen und nicht für Hotelübernachtungen (touristische Einzelleistungen):
2.1 Insolvenzsicherung
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Veranstalter:
Coral Travel (eine Marke der Coral Touristik GmbH)
Emanuel-Leutze-Str. 8
40547 Düsseldorf
Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzelleistungen zusätzlich an den entsprechenden Stellen hingewiesen.
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Coral Travel verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die gewünschten Reiseleistungen an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Oft erhalten Kunden von ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang der Reiseanmeldung.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch Coral Travel zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Coral Travel dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB hat, da der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Coral Travel vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Coral Travel vor, an das Coral Travel für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Coral Travel die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt und Coral Travel ihn auf die Änderung hingewiesen hatte.
1.5 Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mailadresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per E-Mail in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde Coral Travel unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines E-Mail-Postfaches.
2. Bezahlung
2.1 Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß § 651k BGB beim DRSF insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung der Pauschalreise zur Verfügung gestellt.
2.2 Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise(n) bzw. auf die gebuchte(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind wie folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird für Pauschalreisen und Nur-Hotel Buchungen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch € 50,-- pro Person fällig. Coral Travel behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
b) Bei Nur-Flug Buchungen wird der vollständige Reisepreis sofort fällig.
c) Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.
d) Zahlungen sind direkt an Coral Travel zu leisten. Für eine fristgerechte Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs bei Coral Travel ausschlaggebend. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.
e) Der Reisepreis kann per Überweisung, SEPA-Basislastschrift (nur deutsches Konto möglich), Kreditkarte (Master und Visa) und PayPal (nicht bei allen Buchungskanälen möglich) bezahlt werden.
f) SEPA-Basislastschriftverfahren: Wird die Zahlart SEPA-Basislastschriftverfahren gewählt, so erfolgt die Belastung der Anzahlung zwei Bankarbeitstage nach Datum der Reisebestätigung unter Angabe der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE43FER00000780239. Mit den gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden, solange die Rücklastschrift nicht durch Coral Travel verursacht wurde. Mit der Zusendung des Mandates an den Kunden gilt dieses zugunsten von Coral Travel als erteilt. Coral Travel benötigt kein unterschriebenes Mandat des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, zum Fälligkeitsdatum eine ausreichende Deckung auf dem von ihm im Rahmen der Mandatserteilung mitgeteilten Konto sicherzustellen.
g) Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die Anzahlung sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kreditkarten- bzw. Bankkonto belastet. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nur möglich, wenn der Karteninhaber zugleich auch Reiseteilnehmer ist. Gleichfalls bitten wir, eventuelle Zahlungslimits der Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.
h) Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Abreisedatum weniger als 7 Tage liegen, ist die Zahlung des Gesamtreisepreises nur noch mit Kreditkarte oder PayPal möglich.
i) Bei Zahlung der Reise mittels einer Ratenzahlungsvereinbarung weisen wir darauf hin, dass ein Widerruf des Ratenzahlungsvertrags nicht zu einem Widerruf des Reisevertrags führt.
2.3 Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung der fälligen An- oder Restzahlung behält sich Coral Travel vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Voraussetzung dafür ist, dass Coral Travel dem Kunden vorab noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist auf die Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird Coral Travel eine Entschädigung gemäß der Stornosätze der Ziffer 12 dieser Reisebedingungen gegenüber geltend machen. Nach der ersten Zahlungserinnerung wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 10,00 berechnet.
2.4 Die Original-Reiseunterlagen erhält der Kunde per E-Mail. Nach schriftlicher Mitteilung können wir dem Kunden die Reiseunterlagen auch per Post zusenden. Die Reiseunterlagen berechtigen erst nach vollständig eingegangener Zahlung zur Beförderung und Unterbringung.
3. Wesentliche Eigenschaften / Nebenabreden
3.1 Die wesentlichen Eigenschaften ergeben sich aus den von Coral Travel herausgegeben Prospekten und Internetausschreibungen. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Coral Travel herausgegeben werden, sind für Coral Travel und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Coral Travel gemacht wurden.
3.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Coral Travel nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vertraglichen Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von Coral Travel hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
3.3 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Die Beförderungsbedingungen und Gepäckbestimmungen können auf der Internetseite des Beförderungsunternehmens eingesehen oder auf Wunsch von Coral Travel zur Verfügung gestellt werden.
3.4 Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von Coral Travel nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Leistungsänderungen
4.1 Coral Travel behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von Coral Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird Coral Travel nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Coral Travel wird den Kunden vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichten.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder individueller Vereinbarungen, die Bestandteil des Vertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Coral Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Coral Travel über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Coral Travel geltend zu machen. Wenn der Kunde gegenüber Coral Travel nicht oder nicht innerhalb einer von Coral Travel gesetzten angemessenen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde an hervorgehobener Stelle ausdrücklich hinzuweisen.
4.5 Hatte Coral Travel für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird der Differenzbetrag erstattet.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen
Coral Travel weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des vom Kunden/Reisenden gebuchten Reiselandes hin. Coral Travel haftet allerdings nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Vertretung des Reiselandes. Dies gilt nicht
bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu den Lasten des Kunden. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen selbst rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen. Der Reisevermittler hat diese Informationen an den Kunden weiterzugeben.
6. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet Coral Travel, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Coral Travel dem Kunden zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dem Kunden mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird Coral Travel den Kunden so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften (sogenannte "Black-List") sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Kunden abrufbar.
7. Flugbeförderungen
7.1 Über das Coral Travel Service Center kann die Beförderung von Sondergepäck im Flugzeug und beim Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück sowie deren Aufpreis angefragt werden.
7.2 Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.
7.3 Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlandungen mit einschließen.
7.4 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.
8. Wechsel des Reisenden
8.1 Der Kunde hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von Coral Travel durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Mitteilung ist fristgerecht, wenn sie Coral Travel 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Coral Travel kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Weiterhin haften der Anmelder der Reise und die Ersatzperson für die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch. Coral Travel wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 % entstehen. Für die Bearbeitung berechnet Coral Travel ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 pro Vertragsübertragung.
8.2 Bei Buchung von Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaften ist es zwingend notwendig, bei Buchung der Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den Ausweispapieren abgedruckt, anzugeben.
8.3 Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei Buchung mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und Lowcost- Fluggesellschaften ist eine Stornierung der Flüge gemäß der in 12.2 aufgeführten Stornobedingungen erforderlich. Danach erfolgt eine Neubuchung.
8.4 Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaft erhebt Coral Travel im Falle eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem. Sofern nach den Bedingungen der Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem vom Kunden zu tragen.
8.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Coral Travel die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Bei Kleinkindern unter 2 Jahren ist das Alter am vertraglich vereinbarten Rückreisedatum ausschlaggebend. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird Coral Travel diese dem Kunden in Rechnung stellen. Der Kunde kann nachweisen, dass Coral Travel keine oder geringere Kosten entstanden sind Zusätzlich behält sich Coral Travel vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 50,00 zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zum Preis, der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, nachzuerheben.
9. Umbuchungswünsche / Namenskorrektur
9.1 Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermines, des Fluges, des Ortes des Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, des Transfers oder der Beförderungsart. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Coral Travel bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben. Bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30,00 pro Reisendem zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 12.2 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
9.2 Im Falle eines falsch geschriebenen Namens überprüft Cortal Travel die Möglichkeit der Namenskorrektur. Nicht in jedem Fall ist eine Namenskorrektur möglich. Coral Travel wird die konkreten Kosten, die bei der jeweiligen Fluggesellschaft anfallen, an den Kunden weitergeben. Zusätzlich erhebt Coral Travel eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 pro Änderung.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
11. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung
11.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Coral Travel zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
11.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Coral Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen hat Coral Travel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von Coral Travel zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Coral Travel unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
11.3 Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat Coral Travel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von Coral Travel zu vertreten ist. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
11.4 Coral Travel macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters Coral Travel und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die unter 12.2 bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.
11.5 Dem Kunden/Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Coral Travel nachzuweisen, dass Coral Travel kein oder ein niedrigerer Schaden entstand als die von Coral Travel geforderte Entschädigung. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
11.6 Die Rücknahme und Erstattung von Event Tickets (z.B. Eintrittskarten etc.) ist ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet.
12. Entschädigungssätze
Die unter Ziffer 12 genannten Entschädigungssätze für Pauschalreisen, touristische Einzelleistungen sowie sonstige touristische Einzelleistungen werden wie folgt erhoben.
12.1 Individuelle Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleistung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.
12.2 Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen Flugpauschalreisen Europa, Ägypten, Marokko, Tunesien und Türkei:
- Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %
- Vom 29. bis 22. Tag: 35 %
- Vom 21. bis 15. Tag: 45 %
- Vom 14. bis 8. Tag: 60 %
- Vom 7. bis 4. Tag: 75 %
- Vom 3. bis 1. Tag: 85 %
- Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 90 % des Reisepreises
Flugpauschalreisen Rest der Welt:
- Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 35 %
- Vom 29. bis 22. Tag: 45 %
- Vom 21. bis 15. Tag: 65 %
- Vom 14. bis 8. Tag: 75 %
- Vom 7. bis 4. Tag: 80 %
- Vom 3. bis 1. Tag: 85 %
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 90 % des Reisepreises
Nur-Hotel Buchungen:
- Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % Vom 29. bis 15. Tag: 40 %
- Vom 14. bis 7. Tag: 60 %
- Vom 6. bis 3. Tag: 80 %
- Vom 2. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 95 % des Reisepreises. Zusätzlich zu beachten: Nur Hotel Buchungen jeweils zuzüglich € 15,-- Bearbeitungsgebühr pro Person.
Nur Flug Buchungen:
Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 80 % Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 100 %
13. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung
13.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde/Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Coral Travel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, ist der Kunde weder berechtigt, Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Coral Travel am Firmensitz in Düsseldorf zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Coral Travel wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Kunde/Reisende kann die Mängel jedoch auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
13.2 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern dieser erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er Coral Travel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von Coral Travel verweigert wird oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
13.3 Zusätzlich zur sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber Coral Travel geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen.
13.4 Coral Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a. wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält sich Coral Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich Coral Travel den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
14. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Coral Travel ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
15. Haftungsbeschränkungen
15.1 Die vertragliche Haftung von Coral Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
15.2 Coral Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und die in der Leistungsausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Coral Travel sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben unberührt. Coral Travel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich waren. Bei diesen Fremdleistungen handelt es sich zum Beispiel um vermittelte Ausflüge, die Teilnahme an Sportkursen sowie der Besuch von Sport- oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen.
16. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
16.1 Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
16.2 Coral Travel weist den Kunden darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung in Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft gegenüber anzuzeigen sind. Die Schadenanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von sieben Tagen, bei Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung erfolgen. Sowohl die Fluggesellschaften als auch Coral Travel können Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn eine Schadensanzeige nicht vorliegt oder die Anzeige nicht fristgerecht erfolgte.
17. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherungen. Soweit Coral Travel oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
18. Zug zum Flug
18.1 Für alle Fern-Flugpauschalreisen ist die deutschlandweite An- und Abreise zu/ab Flughäfen in Deutschland zuzüglich Basel und Salzburg in der 2. Klasse der Deutschen Bahn bereits im Reisepreis inbegriffen. Fern-Flugpauschalreiseziele Stand Juni 2025: Dominikanische Republik, Indonesien , Kenia, Kuba, Mexiko, Malediven, Mauritius, Seychellen, Sansibar (Tansania), Sri Lanka, Thailand, Vietnam.
18.2 Zu allen übrigen Pauschalflugreisen kann ein Zug zum Flugvoucher (Rail & Fly) bis zur Fälligkeit der Restzahlung bzw. Gesamtzahlungen hinzugebucht werden. Der aktuelle Preis ist in den Verkaufssystemen ersichtlich.
18.3 Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich. Der Kunde hat eine Verbindung zu wählen, die auch mögliche Verspätungen berücksichtigt. Wir empfehlen einen Puffer von 45 Minuten pro 100 km. Die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens haben keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und der Reisenden gemäß dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen.
18.4 Maßgeblich sind die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Sämtliche Zug-zum-Flug- Bedingungen unter https://Coraltravel.de/aktionen/railandfly/
19. Verjährung
19.1 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach den §§ 651i BGB bis § 651j BGB verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
19.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Coral Travel oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Coral Travel beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Coral Travel oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Coral Travel beruhen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
19.3 Schweben zwischen dem Kunden und Coral Travel Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Coral Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
20. Allgemeine Bestimmungen
20.1 Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke des vermittelnden Reisebüros aus dem Reservierungssystem verlieren alle früheren Publikationen von Coral Travel über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
20.2 Der Kunde kann Coral Travel am Geschäftssitz in Düsseldorf verklagen. Für Klagen seitens Coral Travel gegen den Kunden/Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Coral Travel maßgebend.
20.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge. Sollten einzelne Punkte unwirksam sein, tritt die gesetzliche Regelung an ihre Stelle.
21. Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter https://Coraltravel.de/legals/datenschutz/.
Stand: 07.07.2025