Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir bitten Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung sorgsamdurchzulesen. Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der Coral Travel, eine Marke der Coral Touristik GmbH (im Folgenden Coral Travel), erfolgt auf Grundlage dieser Reise- und Zahlungsbedingungen für
Pauschalreiseverträge, zu denen auch Kreuzfahrten zählen,
und
Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels mit folgenden Abweichungen: Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:
4.1 Insolvenzsicherung
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Veranstalter:
Coral Travel (eine Marke der Coral Touristik GmbH)
Emanuel-Leutze-Str. 8
40547 Düsseldorf
Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen auf
Pauschalreisen und/oder touristische Einzelleistungen zusätzlich an den entsprechenden Stellen
hingewiesen.
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Coral Travel verbindlich den Abschluss eines
Vertrages über die gewünschten Reiseleistungen an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Oft erhalten Kunden von ihrem
Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang der Reiseanmeldung.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch Coral Travel zustande. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird Coral Travel dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben
entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde nicht
Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 EGBGB hat, da der Vertrag
bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie
für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Coral Travel vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot von Coral Travel vor, an das Coral Travel für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist
Coral Travel die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt und Coral Travel ihn auf
die Änderung hingewiesen hatte.
1.5 Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per
E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mailadresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation
findet i.d.R. per E-Mail in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über
Änderungen der E-Mailadresse hat der Kunde Coral Travel unverzüglich zu informieren und ist
verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines E-Mail-Postfaches.
2. Bezahlung
2.1 Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß § 651k BGB beim DRSF
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Reisebestätigung/Rechnung der
Pauschalreise zur Verfügung gestellt.
2.2 Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise(n) bzw. auf die gebuchte(n) touristische(n)
Einzelleistung(en) sind wie folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird für Pauschalreisen und Nur-Hotel Buchungen
eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch € 50,-- pro Person fällig.
Coral Travel behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu verlangen,
die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
b) Bei Nur-Flug Buchungen wird der vollständige Reisepreis sofort fällig.
c) Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen,
die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung
fällig.
d) Zahlungen sind direkt an Coral Travel zu leisten. Für eine fristgerechte Zahlung ist das Datum des
Zahlungseingangs bei Coral Travel ausschlaggebend. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter
Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet
werden.
e) Der Reisepreis kann per Überweisung, SEPA-Basislastschrift (nur deutsches Konto möglich),
Kreditkarte (Master und Visa), SOFORTÜberweisung und PayPal (nicht bei allen Buchungskanälen
möglich) bezahlt werden.
f) SEPA-Basislastschriftverfahren: Wird die Zahlart SEPA-Basislastschriftverfahren gewählt, so erfolgt
die Belastung der Anzahlung zwei Bankarbeitstage nach Datum der Reisebestätigung unter Angabe
der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer: DE43FER00000780239. Mit den
gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen
Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden,
solange die Rücklastschrift nicht durch Coral Travel verursacht wurde. Mit der Zusendung des
Mandates an den Kunden gilt dieses zugunsten von Coral Travel als erteilt. Coral Travel benötigt kein
unterschriebenes Mandat des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, zum Fälligkeitsdatum eine
ausreichende Deckung auf dem von ihm im Rahmen der Mandatserteilung mitgeteilten Konto
sicherzustellen.
g) Bei Zahlung mit Kreditkarte werden die Anzahlung sowie der Restbetrag automatisch zu dem
jeweiligen Fälligkeitstermin dem Kreditkarten- bzw. Bankkonto belastet. Eine Zahlung per Kreditkarte
ist nur möglich, wenn der Karteninhaber zugleich auch Reiseteilnehmer ist. Gleichfalls bitten wir,
eventuelle Zahlungslimits der Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.
h) Bei kurzfristigen Buchungen, wenn zwischen Buchungsdatum und Abreisedatum weniger als 7 Tage
liegen, ist die Zahlung des Gesamtreisepreises nur noch mit Kreditkarte, PayPal oder über unser
ServiceCenter per SOFORTÜberweisung möglich.
i) Bei Überweisungen aus dem Schweizer-Währungsraum erheben wir eine Gebühr von € 15,00. Die
Gebühr wird nach Buchung auf den Reisepreis aufgerechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.
Kreditkartenzahlungen oder die Nutzung von PayPal ist für den Schweizer-Währungsraum kostenlos.
j) Bei Zahlung der Reise mittels einer Ratenzahlungsvereinbarung weisen wir darauf hin, dass ein
Widerruf des Ratenzahlungsvertrags nicht zu einem Widerruf des Reisevertrags führt.
2.3 Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung der fälligen An- oder Restzahlung behält sich Coral Travel vor,
vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Voraussetzung dafür ist, dass Coral
Travel dem Kunden vorab noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist auf die Zahlung
hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird Coral Travel eine Entschädigung gemäß der Stornosätze
der Ziffer 12 dieser Reisebedingungen gegenüber geltend machen. Nach der ersten Zahlungserinnerung
wird für jede Mahnung eine Gebühr von € 10,00 berechnet.
2.4 Die Original-Reiseunterlagen erhält der Kunde per E-Mail. Nach schriftlicher Mitteilung können wir dem
Kunden die Reiseunterlagen auch per Post zusenden. Die Reiseunterlagen berechtigen erst nach
vollständig eingegangener Zahlung zur Beförderung und Unterbringung.
3. Wesentliche Eigenschaften / Nebenabreden
3.1 Die wesentlichen Eigenschaften ergeben sich aus den von Coral Travel herausgegeben Prospekten und
Internetausschreibungen. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Coral
Travel herausgegeben werden, sind für Coral Travel und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit
sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt
der Leistungspflicht von Coral Travel gemacht wurden.
3.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von
Coral Travel nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den
vertraglichen Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von
Coral Travel hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
3.3 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens.
Die Beförderungsbedingungen und Gepäckbestimmungen können auf der Internetseite des
Beförderungsunternehmens eingesehen oder auf Wunsch von Coral Travel zur Verfügung gestellt
werden.
3.4 Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche
Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von Coral Travel nicht erfolgt, sind Wünsche auf der
Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine
Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Leistungsänderungen
4.1 Coral Travel behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften
der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss
notwendig werden und von Coral Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche
Leistungsänderung wird Coral Travel nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
4.3 Coral Travel wird den Kunden vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und
in hervorgehobener Weise über die Änderung unterrichten.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder individueller Vereinbarungen,
die Bestandteil des Vertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Coral
Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Coral Travel über die Änderung der
Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Coral Travel geltend zu machen. Wenn der Kunde
gegenüber Coral Travel nicht oder nicht innerhalb einer von Coral Travel gesetzten angemessenen Frist
reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde an hervorgehobener Stelle
ausdrücklich hinzuweisen.
4.5 Hatte Coral Travel für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei
gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten wird der Differenzbetrag erstattet.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen
Coral Travel weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des vom
Kunden/Reisenden gebuchten Reiselandes hin. Coral Travel haftet allerdings nicht für die rechtzeitige
Erteilung sowie den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Vertretung des Reiselandes. Dies gilt nicht
bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu den Lasten des
Kunden. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen selbst
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen. Der Reisevermittler hat diese Informationen an den
Kunden weiterzugeben.
6. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der
Luftfahrtunternehmen verpflichtet Coral Travel, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird Coral Travel
dem Kunden zumindest die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die
Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese dem Kunden mitgeteilt. Bei einem Wechsel der
Fluggesellschaft wird Coral Travel den Kunden so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste
über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften (sogenannte "Black-List")
sowie die Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen sind als PDF-Dateien über
die Internetseite www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Kunden abrufbar.
7. Flugbeförderungen
7.1 Über das Coral Travel Service Center kann die Beförderung von Sondergepäck im Flugzeug und beim
Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück sowie deren Aufpreis angefragt werden.
7.2 Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug haben diese keinen Anspruch auf einen
eigenen Sitzplatz und können nur in Begleitung einer mitreisenden erwachsenen Person pro Kind
befördert werden.
7.3 Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlandungen mit einschließen.
7.4 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004
sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen
(die Fluggesellschaft) zu richten.
8. Wechsel des Reisenden
8.1 Der Kunde hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von Coral Travel durch Mitteilung
auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Mitteilung ist fristgerecht, wenn sie Coral Travel 7 Tage vor
Reisebeginn zugeht. Coral Travel kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn
die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Weiterhin haften der Anmelder der Reise und die
Ersatzperson für die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch. Coral Travel
wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie
möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch
den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 % entstehen.
Für die Bearbeitung berechnet Coral Travel ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 pro Vertragsübertragung.
8.2 Bei Buchung von Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaften ist es zwingend notwendig, bei Buchung der
Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den Ausweispapieren abgedruckt,
anzugeben.
8.3 Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei
Buchung mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und LowcostFluggesellschaften ist eine Stornierung der Flüge gemäß der in 12.2 aufgeführten Stornobedingungen
erforderlich. Danach erfolgt eine Neubuchung.
8.4 Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaft erhebt Coral Travel im Falle
eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 je Reisendem.
Sofern nach den Bedingungen der Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung
erforderlich werden, sind die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe
von € 30,00 je Reisendem vom Kunden zu tragen.
8.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Coral Travel die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln.
Maßgeblich ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Bei Kleinkindern unter 2 Jahren ist das Alter am
vertraglich vereinbarten Rückreisedatum ausschlaggebend. Sollte es aufgrund falscher Altersangaben zu
Nachzahlungen kommen, wird Coral Travel diese dem Kunden in Rechnung stellen. Der Kunde kann
nachweisen, dass Coral Travel keine oder geringere Kosten entstanden sind Zusätzlich behält sich Coral
Travel vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 50,00 zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass
Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen
Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zum Preis, der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen
wäre, nachzuerheben.
9. Umbuchungswünsche / Namenskorrektur
9.1 Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermines, des Fluges, des Ortes des Reiseantritts, des
Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, des Transfers oder der Beförderungsart. Ein
Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des
Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Coral Travel bei Einhaltung der nachstehenden
Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben. Bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30,00 pro
Reisendem zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet
werden. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 12.2 zu den
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
9.2 Im Falle eines falsch geschriebenen Namens überprüft Cortal Travel die Möglichkeit der Namenskorrektur.
Nicht in jedem Fall ist eine Namenskorrektur möglich. Coral Travel wird die konkreten Kosten, die bei der
jeweiligen Fluggesellschaft anfallen, an den Kunden weitergeben. Zusätzlich erhebt Coral Travel eine
Bearbeitungsgebühr von € 30,00 pro Änderung.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch
aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
11. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung
11.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber
Coral Travel zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
11.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Coral Travel den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen hat Coral Travel Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von Coral Travel zu vertreten ist oder soweit nicht am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von
Coral Travel unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
11.3 Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat Coral Travel Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von Coral Travel zu vertreten ist. Für die
Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung
maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und
anschließend zu addieren.
11.4 Coral Travel macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch
unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu
erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters Coral Travel und des zu erwartenden
Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich
abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt,
finden für die Pauschalierung die unter 12.2 bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze
Anwendung.
11.5 Dem Kunden/Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Coral Travel nachzuweisen, dass Coral
Travel kein oder ein niedrigerer Schaden entstand als die von Coral Travel geforderte Entschädigung. In
diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
11.6 Die Rücknahme und Erstattung von Event Tickets (z.B. Eintrittskarten etc.) ist ausgeschlossen. Diese
werden in voller Höhe berechnet.
12. Entschädigungssätze
Die unter Ziffer 12 genannten Entschädigungssätze für Pauschalreisen, touristische Einzelleistungen sowie
sonstige touristische Einzelleistungen werden wie folgt erhoben.
12.1 Individuelle Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen
Reiseleistung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der
Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.
12.2 Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen
Flugpauschalreisen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %
Vom 29. bis 22. Tag: 35 %
Vom 21. bis 15. Tag: 45 %
Vom 14. bis 8. Tag: 60 %
Vom 7. bis 4. Tag: 75 %
Vom 3. bis 1. Tag: 85 %
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 90 % des Reisepreises
Flugpauschalreisen Fernstrecke:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 35 %
Vom 29. bis 22. Tag: 45 %
Vom 21. bis 15. Tag: 55 %
Vom 14. bis 8. Tag: 70 %
Vom 7. bis 4. Tag: 80 %
Vom 3. bis 1. Tag: 85 %
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 90 % des Reisepreises
Flugpauschalreisen Fernstrecke Basis: Dominikanische Republik, Kuba, Thailand, Vereinigte Arabische, Emirate, Vietnam, Afrika, USA.
Flugpauschalreisen mit Ziel Malediven, Mauritius oder Seychellen:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 %
Vom 29. bis 22. Tag: 60 %
Vom 21. bis 15. Tag: 65 %
Vom 14. bis 8. Tag: 70 %
Vom 7. bis 4. Tag: 80 %
Vom 3. bis 1. Tag: 85 %
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 90 % des Reisepreises
Nur-Hotel Buchungen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %
Vom 29. bis 15. Tag: 40 %
Vom 14. bis 7. Tag: 60 %
Vom 6. bis 3. Tag: 80 %
Vom 2. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt (no show): 95 % des Reisepreises.
Zusätzlich zu beachten: Nur Hotel Buchungen jeweils zuzüglich € 15,-- Bearbeitungsgebühr pro Person.
Nur Flug Buchungen:
Bis 15 Tage vor Reiseantritt: 80 %
Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 100 %
13. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung
13.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde/Reisende Abhilfe verlangen. Soweit
Coral Travel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, ist
der Kunde weder berechtigt, Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche
nach § 651n BGB geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der
Reiseleitung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind
etwaige Reisemängel Coral Travel am Firmensitz in Düsseldorf zur Kenntnis zu geben. Über die
Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Coral Travel wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens
jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der Kunde/Reisende kann die Mängel jedoch auch seinem
Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Die Reiseleitung ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
13.2 Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten
Art, sofern dieser erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er Coral Travel zuvor eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von Coral Travel verweigert wird
oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
13.3 Zusätzlich zur sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf
Minderung/Schadensersatz gegenüber Coral Travel geltend gemacht werden. Diese
Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen.
13.4 Coral Travel kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die
Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a.
wegen nicht rechtzeitigem Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs)
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält sich Coral
Travel den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich Coral Travel den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern
erstatteten Beträge. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
14. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Coral Travel ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
15. Haftungsbeschränkungen
15.1 Die vertragliche Haftung von Coral Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht
schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise
darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder sonstigen
gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
15.2 Coral Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und die in der
Leistungsausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so eindeutig
gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von
Coral Travel sind. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben unberührt. Coral Travel haftet
jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten ursächlich waren. Bei diesen Fremdleistungen handelt es sich zum
Beispiel um vermittelte Ausflüge, die Teilnahme an Sportkursen sowie der Besuch von Sport- oder
sonstigen kulturellen Veranstaltungen.
16. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
16.1 Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der
Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der
Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer
Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
16.2 Coral Travel weist den Kunden darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung in
Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich
vor Ort mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft gegenüber anzuzeigen sind. Die
Schadenanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von sieben Tagen, bei
Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung erfolgen. Sowohl die
Fluggesellschaften als auch Coral Travel können Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte
ablehnen, wenn eine Schadensanzeige nicht vorliegt oder die Anzeige nicht fristgerecht erfolgte.
17. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von
Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherungen. Soweit Coral Travel oder Ihr
Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine
Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen
Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht
werden.
18. Zug zum Flug
18.1 Für alle Fern-Flugpauschalreisen ist die deutschlandweite An- und Abreise zu/ab Flughäfen in
Deutschland zuzüglich Basel und Salzburg in der 2. Klasse der Deutschen Bahn bereits im Reisepreis
inbegriffen. Fern-Flugpauschalreiseziele Stand Oktober 2024: Dominikanische Republik, Kuba, Mexiko,
Malediven, Mauritius, Seychellen, Thailand, Vietnam, Sansibar, Sri Lanka.
18.2 Zu allen übrigen Pauschalflugreisen kann ein Zug zum Flugvoucher (Rail & Fly) bis zur Fälligkeit der
Restzahlung bzw. Gesamtzahlungen hinzugebucht werden. Der aktuelle Preis ist in den
Verkaufssystemen ersichtlich.
18.3 Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich. Der Kunde hat
eine Verbindung zu wählen, die auch mögliche Verspätungen berücksichtigt. Wir empfehlen einen Puffer
von 45 Minuten pro 100 km. Die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens haben keine
Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters und der Reisenden gemäß dem
Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen.
18.4 Maßgeblich sind die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG. Sämtliche Zug-zum-FlugBedingungen unter https://Coraltravel.de/aktionen/railandfly/
19. Verjährung
19.1 Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln nach den §§ 651i BGB bis § 651j BGB verjähren nach
Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise. Die Frist beginnt mit dem Tag,
der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen
am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle
eines solchen Tages der nächste Werktag.
19.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Coral Travel oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Coral Travel beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von Coral Travel oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von Coral Travel beruhen. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich
anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag.
19.3 Schweben zwischen dem Kunden und Coral Travel Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Coral Travel die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
20. Allgemeine Bestimmungen
20.1 Mit der Veröffentlichung neuer Online-Angebote oder neuer Ausdrucke des vermittelnden Reisebüros
aus dem Reservierungssystem verlieren alle früheren Publikationen von Coral Travel über gleichlautende
Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
20.2 Der Kunde kann Coral Travel am Geschäftssitz in Düsseldorf verklagen. Für Klagen seitens Coral
Travel gegen den Kunden/Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben,
oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Coral Travel maßgebend.
20.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge. Sollten einzelne
Punkte unwirksam sein, tritt die gesetzliche Regelung an ihre Stelle.
21. Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter
https://Coraltravel.de/legals/datenschutz/.
Stand: 01.01.2025